Ablauf einer Vermittlung
Beratungsgespräche
Das Beratungsgespräch findet immer bei Ihnen statt. Ich verschaffe mir einen Überblick über die räumliche und familiäre Situation. Damit Sie mit der Pflegekraft auf Dauer zufrieden sind und die Pflegerin ein Umfeld vorfindet, wo sie auch gerne arbeitet, ist eine sorgfältige Planung und Bedarfsanalyse ganz wichtig. Deshalb wird gemeinsam mit Ihnen der individuelle Pflege- und Betreuungsbedarf besprochen.
- Wie ist die gesundheitliche und häusliche Situation des Angehörigen ?
- Welche Arbeiten soll die Pflegekraft im Einzelnen verrichten ?
(nur Pflege und damit zusammenhängende Arbeiten wie waschen, putzen, kochen usw. oder soll die Pflegerin auch für den gesamten Haushalt verantwortlich sein ?) - Wie gut soll die Pflegerin deutsch sprechen ?
- Was ist wichtig, was ist sonst noch zu beachten ?
Ich stelle meinen Kunden jede Pflegekraft mit Foto und Lebenslauf vor und bespreche mit ihnen dann die Vorschläge. Wenn die Wahl auf eine Pflegekraft gefallen ist, übernehme ich die Vermittlung der Pflegekraft. Ich kümmere mich komplett um die Anreise der Betreuungskraft. So hole ich die Pflegerin am Bahnhof/Treffpunkt ab und stelle sie meinen Kunden persönlich vor. Die Pflegekraft beginnt ihre Arbeit in dem Haushalt innerhalb einer Woche. In vielen Fällen kann die Pflegerin aber auch schon nach 4 oder 5 Tagen anfangen.
01 60 /
2 95 78 72
Pflegeeinsatz
Während eines Pflegeeinsatzes bin ich nicht nur telefonisch zu erreichen, sondern stehe für ein persönliches Gespräch für Sie immer zur Verfügung. Falls die Pflegerin krank wird und deshalb ihrer Aufgabe nicht nachkommen kann, kümmere ich mich um Ersatz. So wird eine nahtlose Versorgung gewährleistet. Mein Anliegen ist es, dass sich die zu pflegende Person schnell an die Pflegerin gewöhnt und Vertrauen fasst. Deshalb möchte ich einen ständigen Wechsel von Pflegerinnen unbedingt vermeiden. Wenn möglich, werde ich zwei Betreuerinnen, mit denen Sie zufrieden sind, fortlaufend im Wechsel einsetzen. Ich nehme rechtzeitig Kontakt auf, damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.
Die neue Situation mit einer weiteren Person im Haushalt ist nach meinen Erfahrungen bald Alltag für alle Seiten. Wenn von Ihnen gewünscht, dann gehe ich auch zu Beginn des Pflegeeinsatzes mit Ihnen und der Pflegerin einkaufen. So können alltägliche Dinge problemlos besprochen werden. Bei Problemen versuche ich für beide Parteien Kompromisse zu finden. Ich wünsche mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Kunden.
Rechtliche Voraussetzungen
Sicherheit spielt eine zentrale Rolle für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Ich lege großen Wert darauf, dass Sie sich sicher fühlen – ohne Einschränkung und rund um die Uhr. Deshalb bewegt sich mein Angebot für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause strikt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Auch bei der Auswahl meiner Geschäftspartner und Pflegekräfte gehe ich auf Nummer sicher. Dabei achte ich sehr genau auf die Qualität und Ausbildung der Pflegekräfte. Außerdem lege ich großen Wert darauf, dass Dienstleistungsverträge allen Standards des deutschen Verbraucherrechts entsprechen. Davon profitieren Sie genauso wie die Pflegekräfte für die Seniorenbetreuung. Eine faire Bezahlung und angenehme Arbeitsbedingungen sind für mich Voraussetzungen für Pflege, auf die Sie sich voll und ganz verlassen können. Ich beachte die aktuellen Rechtsvorschriften und die Rahmenbedingungen für eine Vermittlung.
24-Stunden-Pflege zu Hause im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
Ich vermittele Ihnen 24-Stunden-Pfleger/innen aus dem EU-Ausland für die Pflege zu Hause nach dem Prinzip der Dienstleistungsfreiheit der EU und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG):
Das in Polen niedergelassene Unternehmen schließt einen Vertrag über die Erbringung von pflegeunterstützende Betreuungsdienstleistungen mit Ihnen ab. Auf dieser Grundlage entsenden diese Unternehmen ihr Personal vorübergehend (maximal für 24 Monate) nach Deutschland.
Der jeweils zuständige, zum Beispiel polnische Renten- und Sozialversicherungsträger stellt für jede Pflegekraft ein A 1 Formular aus. Dieses bescheinigt, dass die betreffende Pflegekraft in Herkunftsland als Angestellte des Entsendeunternehmens sozialversichert ist.
Diese Art der Vermittlung bringt für Sie den Vorteil mit, dass Sie nicht selbst zum Arbeitgeber werden. Damit verbundene Pflichten, zum Beispiel das Zahlen von Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen übernimmt das betreffende Unternehmen im Herkunftsland.